Leitbild der Mitarbeiter
Gemäß § 19 Abs.5 des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung nach § 75. Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen hält der Träger des Pflegeheimes zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen in allen Bereichen der Einrichtung seine Mitarbeiter an, sich im notwendigen Umfang an fachlichen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zu beteili-gen und fördert die Teilnahme der Mitarbeiter.
Schulungen und Befähigungen von Mitarbeitern sowie die Sicherstellung des Wissenstransfers kommt in den stationären Altenhilfeeinrichtungen im DiCV Fulda eine besondere Bedeutung zu.
Hierzu wurde ein Verfahren erarbeitet, welches festlegt wie
- der Schulungs-/Informationsbedarf ermittelt, geplant und dokumentiert,
- die Wirksamkeit der Schulungsmaßnahmen überprüft, sowie
- Praxisumsetzung und Transfersicherung gewährleistet wird.
Im Hinblick einer ganzheitlichen Betreuung ist es dem Träger wichtig, das christliche Profil der Einrichtung zu akzentuieren und eine christliche Idendität zu fördern.
Jede Pflegetätigkeit und der Umgang mit Heimbewohnern ist ausgerichtet am:
- Recht auf Würde
- Recht auf Unabhängigkeit
- Recht auf Rechtssicherheit
- Recht auf Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung