Aufnahme- und Ausschlusskriterien
Aufnahmekriterien für ältere geistig behinderte Menschen
Die Personen sind älter als 55 Jahre und haben mindestens Pflegegrad 3.Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Personen mit PG3 nur unter bestimmen Voraussetzungen aufgenommen werden dürfen. Die Aufnahme entscheidet eine Einzelfallentscheidung durch die Kostenträger. Die Diagnose geistig behindert ist ärztlich diagnostiziert.
Ausschlusskriterien für geistig behinderte Menschen
Menschen, für die ambulante und teilstationäre Unterstützung möglich und ausreichend ist.
Menschen, bei denen die Unterstützung überwiegend zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Teilhabe am Arbeitsleben dient.
Das Vorliegen einer ursächlich behandelbaren Demenz, z.B. aufgrund von organischer Erkrankung, Stoffwechselerkrankung, Vergiftungserscheinungen.
Aufnahmekriterien für ältere körperlich behinderte Menschen (Sinnesbehinderung)
Aufgenommen werden ältere Menschen, ab 65 Jahren, mit Pflegegrad 3-5 mit Sinnesbehinderung die amtsärztlich diagnostiziert ist. Ausnahmen entscheiden auch hier die Kostenträger.
Ausschlusskriterien:
Menschen, mit schwerwiegenden psychiatrischen oder neurologischen Krankheitsbildern, die eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung benötigen(nach richterlichem Beschluss).
Menschen, die künstlich beatmet werden müssen oder einer ständigen ärztlichen oder pflegerischen Aufsicht bedürfen.
Menschen, für die ambulante und teilstationäre Unterstützung möglich und ausreichend ist.
Menschen, bei denen die Unterstützung überwiegend zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Teilhabe am Arbeitsleben dient.
Menschen, mit Vorliegen einer ursächlich behandelbaren Demenz.